ZX 1,4i (3001/208) Bescheinigung zum Umschl?sseln auf Euro 2
[FONT=Calibri]Hallo,[/FONT]
[FONT=Calibri][/FONT]
[FONT=Calibri]hab noch ne Frage zur Umschl?sselung.[/FONT]
[FONT=Calibri]Kann eigentlich die Vorbesitzerin beim Fiananzamt noch r?ckwirkend eine Steuererstattung beantragen? Sie hatte keine Kenntnis von der M?glichkeit der Umschl?sselung und hat brav den erh?hten Steuersatz bis einschl. 2008 bezahlt. Na, ist halt schon betagt mit jetzt 80 Lenze und nicht wirklich informiert. [/FONT]
[FONT=Calibri][/FONT]
[FONT=Calibri]W?re sch?n, wenn man ihr noch was Gutes tun k?nnte. Falls also m?glich, ab wann war denn die steueliche Umstellung von Schadstoffarm E 2 auf Euro 2[/FONT]
[FONT=Calibri]LG Sveny[/FONT]
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[FONT=Calibri]hab noch ne Frage zur Umschl?sselung.[/FONT]
[FONT=Calibri]Kann eigentlich die Vorbesitzerin beim Fiananzamt noch r?ckwirkend eine Steuererstattung beantragen? Sie hatte keine Kenntnis von der M?glichkeit der Umschl?sselung und hat brav den erh?hten Steuersatz bis einschl. 2008 bezahlt. Na, ist halt schon betagt mit jetzt 80 Lenze und nicht wirklich informiert. [/FONT]
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[FONT=Calibri]W?re sch?n, wenn man ihr noch was Gutes tun k?nnte. Falls also m?glich, ab wann war denn die steueliche Umstellung von Schadstoffarm E 2 auf Euro 2[/FONT]
[FONT=Calibri]LG Sveny[/FONT]
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Wen man die Steuer f?r ein Jahr vor ca. 6 Monaten gezahlt hat , dann bekommt man f?r die 6 Monate das Geld zur?ck .
Aber l?nger als 1 Jahr r?ckwirkend geht glaube ich nicht .
Also wenn du das Auto jetzt schon zugelassen hast , dann wird die Vorbesitzerin kein Geld mehr zur?ck bekommen .
Bin mir da aber auch nicht 100% sicher .
MfG Patrick
Aber l?nger als 1 Jahr r?ckwirkend geht glaube ich nicht .
Also wenn du das Auto jetzt schon zugelassen hast , dann wird die Vorbesitzerin kein Geld mehr zur?ck bekommen .
Bin mir da aber auch nicht 100% sicher .
MfG Patrick
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Zuviel gezahlte Kfz Steuer bekommt der Besitzer ab der Zulassung auf seinen Namen zur?ckerstattet. Nach einigen Jahren darf man mit einigen Hundert Euro rechnen. Finanzbeh?rden, denen diese Regelung nicht gel?ufig ist, sollten auf die Kfz Steuer -Durchf?hrungsverordnung, verwiesen werden: "Als Zeitraum, f?r den jeweils Kfz Steuer Befreiung nach ? 3 Nr. 6 des Gesetzes beansprucht werden kann, kommt jeder Zeitraum in Betracht, der im Falle der Steuerpflicht als Entrichtungszeitraum zul?ssig w?re", lautet Paragraph 7, Absatz 2. Allerdings muss die Widerspruchsfrist von nur 30 Tagen ab Datum des ge?nderten Kfz Steuer Bescheids eingehalten werden, sonst verf?llt der Anspruch.newsrep.
Selbst wer erst mit Jahren Versp?tung von der M?glichkeit der ?nderung erf?hrt, kann profitieren. In der Regel werden f?r mindestens vier Jahre r?ckwirkend die zu viel gezahlten Steuern zur?ckgezahlt. Manche Finanz?mter erstatten die ?berzahlten Betr?ge sogar bis zum Tag der Erstzulassung zur?ck.
Gerade noch gefunden
Hallo,
Auto hab ich zum Jahresende, genauer am 2. Januar (da bis dahin Steuer und Versicherung beglichen war und sich eine Zwischenabrechnung f?r die paar Tage des Eigentums?bergangs nicht wirklich gelohnt hat) f?r die Vorbesitzerin abgemeldet.
Werde nach Fertigstellung in ca 2-3 Wochen auf meine Tochter neu anmelden.
Wo erfahre ich es genauer, wie lange R?ckerstattungsanspruch m?glich; w?re bl?d, wenn die alte Dame wegen der fehlenden Info leer ausgeht.
LG Sveny
Auto hab ich zum Jahresende, genauer am 2. Januar (da bis dahin Steuer und Versicherung beglichen war und sich eine Zwischenabrechnung f?r die paar Tage des Eigentums?bergangs nicht wirklich gelohnt hat) f?r die Vorbesitzerin abgemeldet.
Werde nach Fertigstellung in ca 2-3 Wochen auf meine Tochter neu anmelden.
Wo erfahre ich es genauer, wie lange R?ckerstattungsanspruch m?glich; w?re bl?d, wenn die alte Dame wegen der fehlenden Info leer ausgeht.
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Oh, seh jetzt Deinen letzten Text.
stellt sich aber nur die Frage, wie sich das durch den Eigentumswechsel verh?lt?
Der neue Steuerbescheid wird ja in der ge?ndeten Form mit dem erm??igten Satz auf meine Tochter ausgestellt. Inwiefern kann sich die Vorbesitzerin auf diesen ge?nderten Bescheid an meine Tochter berufen?
LG Sveny
stellt sich aber nur die Frage, wie sich das durch den Eigentumswechsel verh?lt?
Der neue Steuerbescheid wird ja in der ge?ndeten Form mit dem erm??igten Satz auf meine Tochter ausgestellt. Inwiefern kann sich die Vorbesitzerin auf diesen ge?nderten Bescheid an meine Tochter berufen?
LG Sveny
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Hi Patrick,
na, dann werden wir mal im Finanzamt durch Fragen bis zum Abwinken nerven...
Vielleicht erreich ich ja noch was f?r die Vorbesitzrin und mach Ihr noch die Freude, dass nicht nur Ihr Auto wieder fahrbereit wird. Denn ihr war der Gedanke lieber, das ich das Gef?hrt f?r meine Tochter fertig mache, als es dem freundlichen f?r die Presse
oder sonstige Ausweidung zu ?berlassen. Falls es doch noch was vom Finanzamt zur?ck geben sollte, wird sie sicherlich doppelt freuen. Werd sie aber erst bei Erfolgsaussicht informieren.
Werde sp?ter hier berichten, was dabei herausgekommen ist.
LG und einen sch?nen Abend
Sven
na, dann werden wir mal im Finanzamt durch Fragen bis zum Abwinken nerven...
Vielleicht erreich ich ja noch was f?r die Vorbesitzrin und mach Ihr noch die Freude, dass nicht nur Ihr Auto wieder fahrbereit wird. Denn ihr war der Gedanke lieber, das ich das Gef?hrt f?r meine Tochter fertig mache, als es dem freundlichen f?r die Presse
oder sonstige Ausweidung zu ?berlassen. Falls es doch noch was vom Finanzamt zur?ck geben sollte, wird sie sicherlich doppelt freuen. Werd sie aber erst bei Erfolgsaussicht informieren.
Werde sp?ter hier berichten, was dabei herausgekommen ist.
LG und einen sch?nen Abend
Sven
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