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Was muss in den Fahrzeugbrief eingetragen werden?

Verfasst: Mo 13. Dez 2010, 13:01
von ThimoS
Morgen leute hier wieder der Anfänger =)
ich wollt mal fragen was ich alles in den Fahrzeugbrief eintragen lassen muss?
will mir neue außenspiegel besorgen weil mein rechter nicht ganz funktioniert( kann prima auf den gehweg schauen) =)
muss ich die dann auch eintragen lassen oder nur große veränderungen ?
gleiche frage zum rücklicht oben in der heckscheibe sowas auch ?

mfg ThimoS

Re: Fahrzeugbrief?

Verfasst: Mo 13. Dez 2010, 13:19
von Tony
Alles was kein E-Prüfzeichen sondern nur eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder Prüfgutachten hat muss eingetragen werden... Theoretisch ;)

3. Bremsleuchte hat normal ein E-Prüfzeichen, Spiegel auch ;)

Ich bin 5 Jahre ohne Eintragung meiner Alus rumgefahren und hatte nie Probleme (nicht mal beim TÜV) kann aber auch sein das das Glück war... Wer sicher gehen will lässt eintragen...

Re: Fahrzeugbrief?

Verfasst: Mo 13. Dez 2010, 13:22
von ThimoS
hehe gut hst du zufällig ne seite wo ich schicke außenspiegel herbekomm ? nich musketier.de die find ich net so gut :D

Re: Fahrzeugbrief?

Verfasst: Mo 13. Dez 2010, 18:18
von Tony
eBay Link

Die hab ich auf meinem ZX drauf, aber sind nur für kleinere Leute (1,70m) geeignet, man kann sie nicht sehr weit verstellen... Aber Optik ist gut...

Ansonsten wenns um Teile für den ZX geht -> eBay

Re: Was muss in den Fahrzeugbrief eingetragen werden?

Verfasst: So 23. Jan 2011, 16:38
von BX_LeMans
Eine ABE muß mitgeführt werden, das braucht nicht in die Papiere, ein Teilegutachten führt eh zum Besuch beim TÜV. Auf dessen Eintragung steht drauf, ob man die Fahrzeugpapiere unverzüglich oder "bei der nächsten Befassung mit den Papieren" bei der Zulassungsstelle korrigieren läßt.

Das E-Prüfzeichen oder eine KBA-Nummer sind quasi sowas wie eine ABE direkt auf dem Bauteil, keine Eintragungspflicht.